Informationen zur Novellierung der Norm DIN VDE 0834 für Rufanlagen

Änderungen sind im Vorwort der neuen Ausgabe wie folgt aufgeführt.
Gegenüber DIN VDE 0834-1 (VDE 0834-1):2000-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Der Anwendungsbereich dieser Norm wurde erweitert und genauer definiert;
  2. die unterschiedlichen Verwendungsbereiche sind entfallen;
  3. die Schutzbereiche wurden durch eine einheitliche Festlegung ersetzt;
  4. die Nutzung von standardisierten Übertragungswegen wurde definiert;
  5. die Normenverweise wurden aktualisiert;
  6. das Planen von Rufanlagen wurde genauer definiert;
  7. die Verwendung der Rufanlage als Komponente eines medizinischen Systems wurde definiert;
  8. die Begriffe „verteiltes Informationssystem“ und „verteiltes Alarmsystem“ wurden definiert.

Darüber hinaus wichtig:

  • Ausstattung mit Rufmöglichkeiten eindeutiger definiert
  • Fachkraft für Rufanlagen besser spezifiziert
  • Inbetriebnahme von Rufanlagen genau definiert

Kommentare und Anmerkungen dazu auf den nachfolgenden Seiten

Anwendungsbereiche der DIN VDE 0834

In der Ausgabe 2016-06 wird der Anwendungsbereich im Wortlaut um Reha-Einrichtungen,  öffentlich zugänglichen Behinderten WCs sowie psychiatrische und forensische Einrichtungen erweitert.
a.  Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegestationen;
b.  Alten- oder Seniorenwohnheime; Rehaeinrichtungen;
c.  Öffentlich zugängliche Behinderten-WC’s;
d.  Psychiatrische und Forensische Einrichtungen;
e.  Justizvollzugsanstalten

In diesem Zusammenhang ist die Ausführung des ZVEI zum Thema interessant:
Zwar sind DIN-Normen keine Rechtsnormen, sondern private technische Normen mit Empfehlungscharakter (siehe BGH, Urteil vom 6.6.91 – I ZR 234/89 = NJW-RR 1911,1445,1447). Sie stellen allerdings in der Regel die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar, wenn sie eine repräsentative Anwendung in der Praxis erfahren,
und dienen dann bei der Klärung der Schuldfrage in Schadensfällen als Grundlage. Daher sind sie für Planer und Betreiber durchaus von Relevanz.

Der Hersteller kann im Rahmen der Zweckbestimmung entscheiden, ob die Rufanlage ein Medizinprodukt ist oder nicht.

Es wird explizit auf die Einhaltung der durch den Hersteller festgelegten Zweckbestimmung durch Planer, Errichter und Betreiber hingewiesen.

Verwendungsbereiche

Gegenüber der Ausgabe 2000-04 entfällt die Unterscheidung der Verwendungsbereiche  A und B, d.h. für einen Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes gelten die gleichen Maßstäbe wie für den Patienten eines Krankenhauses.

Schutzbereiche

Auch die Unterscheidung in die Schutzbereiche A und B entfällt, so dass der Aufbau der gesamten Rufanlage entsprechend der gemäß MOPP DIN EN 60601-1 (VDE 0750-1) erfolgen muss.

Dieses betrifft insbesondere entsprechend zertifizierte Netzteile und sichere 4 kV Trennung bei Kopplung mit systemfremden Komponenten (z.B. Datenschnittstellen, Alarmkontakte u.a.)

Definition: MOPP = Means of Patient Protection („Maßnahme zum Patientenschutz“). Eine MOPP ist eine Schutzmaßnahme, die das Risiko eines elektrischen Schlages für den Patienten vermindern soll.
(Quelle: IEC 60601-1)

Damit gelten für den Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes die gleichen Maßstäbe wie für den Patienten eines Krankenhauses.

Standardisierte Übertragungswege

Im Falle sogenannter „IP-Rufanlagen“ bzw. Vernetzung von Organisationsgruppen oder Schnittstellen zu anderen Systemen dürfen die Übertragungswege anderer Anlagen genutzt werden, wenn
a)  für  das  Gesamtsystem  der  Rufanlage  weiterhin  alle  Anforderungen  entsprechend  dieser  Norm  eingehalten werden;
b)  bei der Anwendung keine höhere Gefährdung für Rufende oder Dritte eintritt;
c)  sichergestellt ist, dass die Störung oder der Ausfall externer Anlagen keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit der Rufanlage haben;
d)  sichergestellt ist, dass der Quality of Service für einen sicheren Betrieb der Rufanlage gewährleistet ist;
e)  eine Risikoanalyse nach den Normen der Reihe DIN EN 80001 (VDE 0756) durchgeführt wurde und ein Risikomanagement erfolgt.

FN 6000® Rufanlagen: Zur Verbindung der IP-Linienmodule mit dem Server sind dedizierte Netzwerkverbindungen zu nutzen.

Fachplaner für Rufanlagen

Die Planung einer Rufanlage hat durch einen Fachplaner, der neben den Kenntnissen einer Fachkraft für Rufanlagen über geschultes Fachwissen verfügt. Über Erlangung und Nachweis des Fachwissens werden in der Norm keine Angaben gemacht.

Es ist angeraten, das notwendige Fachwissen durch eine unabhängige und zertifizierte Stelle oder einen Sachverständigen bestätigen zu lassen.

Fachkraft für Rufanlagen

Es wird eine Ausbildung aus dem Spektrum der Elektrotechnik auf dem Gebiet der Nachrichten- oder allgemeinen Elektrotechnik vorausgesetzt, und es sind Erfahrungen auf den jeweils anderen Gebieten sowie Systemkenntnisse der Kommunikationstechnik nachzuweisen.  Zur  Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf den betreffenden Arbeitsgebieten herangezogen werden.

Es ist angeraten, das notwendige Fachwissen durch eine unabhängige und zertifizierte Stelle oder einen Sachverständigen bestätigen zu lassen.

Inbetriebnahme von Rufanlagen

Rufanlagen dürfen nur von einer Fachkraft für Rufanlagen in Betrieb genommen werden.

Rufanlage als Komponente eines medizinischen Systems

Erstmalig definiert die DIN VDE 0834 die Verwendung der Rufanlage als Komponenten eines verteilten Alarm- und Informationssystems.

Diese Betriebsart liegt in der Verantwortung des Betreibers und unterliegt in Gänze den Forderungen DIN EN 60601-1-8 (VDE 0750-1-8).

Verteiltes Informationssystem

System, das mehr als ein Gerät eines ME-Systems (Medizinisch-Elektrisches-System) betrifft und die Anforderungen der DIN EN 60601-1-8 (VDE 0750-1-8) erfüllt. Im Gegensatz zu einem verteilten Alarmsystem ist die Übertragung von Informationen und Alarmen durch ein solches verteiltes Informationssystem nicht sicher gewährleistet.

Die Anschaltung eines Fremdgeräts an ein Diagnostikmodul der FN 6000®  Rufanlagen entspricht einem verteilten Informationssystem, da keine sichere Rufübertragung erfolgt.

Verteiltes Alarmsystem

Alarmsystem, das mehr als ein Gerät eines ME-Systems (Medizinisch-Elektrisches-System) betrifft und die Anforderungen der DIN EN 60601-1-8 (VDE  0750-1-8) erfüllt. Die Übertragung von Alarmen in solchen Systemen ist sicher und alle Komponenten, die die Alarmübertragung oder Alarmanzeige betreffen, werden automatisch überwacht. Fehler in solchen Systemen erzeugen technische Alarme und werden als solche dem
Bedienpersonal angezeigt.

Die Anschaltung eines Fremdgeräts an ein Diagnostikmodul der FN 6000®  Rufanlagen entspricht nicht einem verteilten Alarmsystem.

Ausstattung mit Rufmöglichkeiten

Die Ausstattung mit Rufmöglichkeiten wird nun auch außerhalb des Bewohner- bzw. Patientenzimmers eindeutig geregelt, nämlich auch für Aufenthaltsräume, Behandlungsräume und Wartebereiche.

Alle Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Fehler sind trotz sorgfältiger Prüfung nicht auszuschließen. Eventuelle Haftungsansprüche sind nicht daraus herzuleiten.