Rufanlagen haben einen besonderen Stellenwert in Pflegeeinrichtungen

“Oft sind es Kleinigkeiten, die den sicheren Betrieb einer Rufanlage beeinträchtigen.” Unter diesem Motto berichtete in seinem Vortrag im Rahmen der Veranstaltungsreihe Fachforum Gesundheitswesen Frank Kohl, vereidigter Sachverständiger für Rufanlagen.

Rufanlagen: Anwendung der richtigen Norm

Für hilfebedürftige Personen, die zu Hause leben sowie betreutes Wohnen gemäß DIN 77800 (kein Heim nach Heimgesetz) gilt die Norm DIN EN 50134. Diese ist von sogenannten Haus-Notruf oder -Servicerufsystemen zu berücksichtigen. Eine Sprachkommunikation zum Hilferufenden ist darin bindend vorgeschrieben.

Rufanlagen in Einrichtungen wie Krankenhäuser, Seniorenwohnheime, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten, in denen es zu einer Gefährdung des Rufenden kommt, wenn der Ruf nicht signalisiert wird, unterliegen der Norm DIN VDE 0834.

Diese Norm gilt mit zusätzlichen Anforderungen ebenfalls für Sanitärräume gemäß DIN 18040-1 für barrierefreies Bauen in öffentlichen Einrichtungen nach MusterbauVO.

Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Nur das Zusammenspiel von fachgerechter Planung, normgerechter Apparatur, sach- und fachgerechter Installation und ordnungsgemäßen Betrieb ist Basis für normgerechte Rufanlagen.

Fehlende Rufmöglichkeiten

DIN VDE 0834 Teil 1, Ziffer 5.1.2

Jedem Bett muss eine Einrichtung zur Rufauslösung zugeordnet sein,
die der bettlägerige Patient bequem und sicher erreichen kann. (…)

Diese Anforderungen gelten sinngemäß für alle anderen Räume,
in welchen sich Patienten aufhalten können.

Signalisierung aus Behinderten WCs

Wohin werden Rufe aus Behinderten WCs außerhalb der allgemeinen Arbeitszeit signalisiert?

Hochgebundene Schnüre der Zugtaster

Schnüre von Zugtastern müssen ca. 20 cm über dem Boden enden, damit dieser von am Boden liegenden Hilfsbedürftigen erreichbar sind.

Fehlende Abstelltaster

DIN VDE 0834 Teil 1, Ziffer 5.1.18

(…) In WCs oder anderen Räumen, die vom Anwesenheitstaster aus nicht eingesehen werden können, ist die Rufabstellung durch die Anwesenheitstaste unzulässig; hier ist ein eigener Abstelltaster vorzusehen.

Fehlende Zimmersignalleuchten

DIN VDE 0834 Teil 1, Ziffer 5.1.7

Zur optischen Signalisierung ist außerhalb jedes Raumes mit Rufmöglichkeit eine Zimmersignalleuchte vorzusehen (…)

Sinngemäß DIN VDE 0834 Teil 1, Ziffer 5.6.2

Bei Ausfall einer für den Betrieb der Rufanlage erforderlichen Steuereinheit oder Busfunktion müssen Rufe zumindest an den Zimmersignalleuchten angezeigt werden.

Fehlende Qualifikation „Fachkraft für Rufanlagen“

Arbeiten an Rufanlagen dürfen nur durch „Fachkräfte für Rufanlagen“ ausgeführt werden.

Fachkraft für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 Teil 1, Ziffer 3.1.1

„Person, die geschultes Fachwissen hat, um eine Rufanlage nach den geltenden Normen aufzubauen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen“

Falsch angeschaltete Energieversorgungsgeräte (EVG)

DIN VDE 0834 Teil 1 Ziffer 5.3.2.2

Energieversorgungsgeräte müssen

  • einen eigenen Stromkreis mit einem eigenen RCD (Fi) haben oder
  • einen eigenen Stromkreis ohne RCS (Fi) haben
  • fest an die allgem. Stromversorgung angeschlossen werden (kein Stecker)

Zum Ausschalten ist ein allpolige Schalteinrichtung vorzusehen

EVG müssen aus einer Stromquelle für Sicherheitszwecke versorgt werden. Diese Stromquelle muss die Versorgung der Rufanlage spätestens 15 s nach Ausfall der Stromversorgung übernehmen und den Betrieb für min. 1 Stunde aufrecht erhalten. Der Ausfall der Stromversorgung muss gemeldet werden.

Anschluss von medizinisch elektrischen Geräten

DIN VDE 0834 Teil 1, Ziffer 1

(…) Rufanlagen nach dieser Norm sind keine Medizinprodukte oder Zubehör zu Medizinprodukten (…) da sie nicht zur unmittelbaren Überwachung von Patienten dienen.

Die Nutzung der Rufanlage ersetzt beim Einsatz von medizinischen elektrischen Geräten oder Geräten der Intensivpflege nicht die Vorschriften für das Personal und die Aufsichtspflicht beim Betrieb solcher Geräte. Die Anlage kann jedoch Meldungen zur Beschleunigung der Ruf- und Alarmbefolgung zusätzlich übertragen.

Nicht durchgeführte Inspektionen

DIN VDE 0834 Teil 1, Ziffer 9.8 und 9.9

Inspektionen sind mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen. Auf bestimmungsgemäße Funktion sind dabei zu überprüfen:

  • Ruftaster und bewegliche Geräte zur Rufauslösung, durch Patienten
  • Signalleuchten und akustische Signalgeber
  • Energieversorgungen

Mindestens einmal jährlich sind auf bestimmungsgemäße Funktion zu prüfen:

  • alle übrigen Geräte zur Rufauslösung, Rufabstellung und Anwesenheitsmeldung
  • alle übrigen Anzeigeeinrichtungen
  • alle Einrichtungen zur Rufabfrage

Fehlende Unterlagen

Zu Rufanlagen nach DIN VDE 0834 gehören folgende Unterlagen:

  • Installationsanweisung (Hersteller)
  • Bedienungsanleitung Vorlage (Hersteller)
  • Installationsdokumentation (Errichter)
  • Abnahmeprotokoll (Errichter)
  • Betriebsbuch (Hersteller)

Letztendlich verantwortlich ist der Betreiber einer Rufanlage.

Kontaktdaten:

Frank Kohl

https://rufanlagen.info