Schwesternruf ist ein weit verbreiteter Begriff für die Rufanlage in Pflege- und Betreuungseinrichtungen und spielt bei der Planung eines Neubaus eine elementare Rolle. Was in der Vergangenheit als einfacher Lichtruf begann, hat sich heute zum komplexen Kommunikationssystem entwickelt. Neben einer möglichen Sprachkommunikation bietet die Vernetzung von Schwesternruf mit Telefon- und Brandmeldeanlage neuartige Funktionen.
Rufanlagen und Mobilkommunikation
Mitarbeiter in der Pflege sind viel unterwegs. Dienstzimmer oder Stützpunkt sind zwar zentrale Anlaufstelle, jedoch nicht zwingend ständig besetzt. Mobile Telefone gehören daher heute zur Standardausstattung. Inwieweit diese zur Anzeige von Patientenrufen genutzt oder einfache Piepser eingesetzt werden, hängt vom Gesamtkonzept eines Kommunikationssystems ab. Um laufende Kosten durch Reparaturen zu vermeiden, denn mobile Geräte fallen gerne runter, werden vielfach nur Leitungskräfte mit Mobilgeräten ausgestattet.
Displaymodule
Einen schnellen Überblick, in welchem Zimmer Hilfe benötigt wird, geben Diplaymodule. Durch übliches Setzen der Anwesenheit wird das Display aktiviert und der Mitarbeiter bekommt alle Rufe seines Zuständigkeitsbereiches im Klartext dargestellt. Damit können die Anzahl der notwendigen Mobiltelefone oder Piepser und damit verbundene Kosten reduziert werden.
Rufanlage und Telefonanlage
Als Alternative zur Rufanlage mit Sprache kann die Telefonanlage mit speziellen Freisprechtelefonen integriert werden. Nach eingegangenem Schwesternruf kann durch Tastendruck eine automatische Verbindung zum Bett aufgebaut werden.
Rufanlage und Brandmeldeanlage
Neben der Rufanlage ist in der stationären Pflege eine Brandmeldeanlage ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Was liegt näher, als die Funktionen beider Anlagen zu verbinden und Synergien zu schaffen. Ausgelöste Brandalarme können auf den Displays der Rufanlage oder Mobiltelefonen detailliert angezeigt werden. Wertvolle Minuten werden gespart, die Menschenleben retten können.
Protokollierung und Dokumentation
Als Nachweis gegenüber Angehörigen und Kostenträger wird das komplette Rufgeschehen auf Festplatte protokolliert. Eine Übernahme diese Daten in Dokumentationssysteme kann per Dateitransfer erfolgen.